Privat · Mobilität
E-Scooter sind eine bequeme Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen – doch sie sind kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten. Wer glaubt, mit einem E-Scooter …
E-Scooter sind eine bequeme Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen – doch sie sind kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten. Wer glaubt, mit einem E-Scooter gelte eine andere Alkoholgrenze als im Auto, irrt. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm fallen E-Scooter unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“. Damit ist klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.
Harte Konsequenzen drohen:
Geldstrafen: Schon ab 0,5 Promille sind Bußgelder und Punkte in Flensburg möglich.Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Ab 1,1 Promille kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.Sperrfrist für den Führerschein: Je nach Schwere des Falls kann eine mehrjährige Sperre verhängt werden.
Viele unterschätzen das Unfallrisiko:
E-Scooter sind schwerer zu steuern als Fahrräder.Plötzliche Hindernisse können schnell zu Stürzen führen.Andere Verkehrsteilnehmer könnten gefährdet werden.
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