Tiergartenstraße 76 · 30559 Hannover Service-Center
heesen
Beratungstermin vereinbaren

Recht · Urteil

Rechtsschutz bei Flugausfall: Wann die Versicherung nicht zahlt

Was viele nicht wissen: Rechtsschutzversicherer verweigern oft die Leistung, wenn ein Streit mit einem Streik zusammenhängt. Ein aktueller Fall zeigt, wann man leer …

Veröffentlicht am 4. Juli 2025

Was viele nicht wissen: Rechtsschutzversicherer verweigern oft die Leistung, wenn ein Streit mit einem Streik zusammenhängt. Ein aktueller Fall zeigt, wann man leer ausgeht – und was Sie vorab prüfen sollten.

Ein Streik kann mehr als nur Nerven kosten – etwa, wenn man plötzlich auf einem Flughafen strandet. Genau das ist einem Versicherten passiert: Wegen eines Streiks fiel sein Flug aus, Ersatz wurde zwar angeboten, doch durch einen Fehler erhielt er kein gültiges Ticket. Hotel und neue Flüge musste er selbst zahlen. Die Rechnung wollte er seiner Rechtsschutzversicherung übergeben, doch die lehnte ab.

Der Grund: In vielen Versicherungsbedingungen ist festgelegt, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Streik kein Versicherungsschutz besteht. Auch wenn in diesem Fall mehrere Umstände zusammenkamen – der Ursprung des Ärgers lag im Streik. Und der ist laut Bedingungen vom Schutz ausgeschlossen. Die Versicherungsombudsfrau bestätigte diese Entscheidung.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau, vor allem, wenn Sie häufig reisen. Und bewahren Sie immer alle Belege gut auf. Das hilft zumindest bei der Durchsetzung anderer Ansprüche.

Ihre persönliche Einschätzung: Ob und wie dieses Thema Sie betrifft, klären wir gern in einem unverbindlichen Gespräch. Als unabhängiger Makler vergleichen wir den Markt und finden die für Sie passende Lösung.

Zu den Privat-Versicherungen


Unverbindlich & kostenlos

Lassen Sie uns über Ihre Absicherung sprechen.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin – damit Sie mit Sicherheit gut versichert sind.