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Sachschäden im Blackout: Versicherungsschutz im Überblick

Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins Anfang Januar hat Fragen zum Versicherungsschutz aufgeworfen.

Veröffentlicht am 20. März 2026

Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins Anfang Januar hat Fragen zum Versicherungsschutz aufgeworfen.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist nicht der Stromausfall selbst versichert, sondern nur daraus entstehende Sachschäden – etwa Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl oder verdorbenes Gefriergut, sofern vertraglich vereinbart.

Der GDV rät bei längeren Ausfällen insbesondere in der kalten Jahreszeit, die Wasserzufuhr abzusperren und von improvisierten Heizlösungen abzusehen. Für Unternehmen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung greifen, wenn ein Sachschaden den Betrieb zusätzlich stilllegt. Die Feuersozietät Berlin Brandenburg empfiehlt, Schäden möglichst innerhalb von 24 Stunden zu melden – telefonisch oder online.

Ihre persönliche Einschätzung: Ob und wie dieses Thema Sie betrifft, klären wir gern in einem unverbindlichen Gespräch. Als unabhängiger Makler vergleichen wir den Markt und finden die für Sie passende Lösung.

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